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BGH: Preisangaben in Preissuchmaschinen

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass ein Händler, der für sein Angebot über eine Preissuchmaschine wirbt, wegen Irreführung in Anspruch genommen werden kann, wenn eine von ihm vorgenommene Preiserhöhung verspätet in der Preissuchmaschine angezeigt wird.

Begründung:
Der durchschnittlich informierte Nutzer eines Preisvergleichsportals verbindet mit den ihm dort präsentierten Informationsangeboten regelmäßig die Erwartung einer höchstmöglichen Aktualität.


Urteil vom 11.03.2010 (I ZR 123/08)
Vorinstanzen:
Kammergericht, 24.06.2008 (5 U 50/07)
Landgericht Berlin, 16.02.2007 (96 O 145/06)