04.08.2011 Gespeichert in:
gesetzSeit dem 04.08.2011 gilt in Deutschland ein neues Muster für die Widerrufsbelehrung sowie für die Rückgabebelehrung.
Am 04.08.2011 trat das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge in Kraft. Damit haben sich beide vorhandenen gesetzlichen Muster geändert. Inhaltlich ist die Änderung nichts komplett neues. Es ging hauptsächlich um eine andere sprachliche Regelung. Die Gestaltungshinweise wurden umfangreicher und komplizierter umzusetzen.
Warum das alles?Anlässlich eines Urteils des EuGH vom 03.09.2009 mussten Änderungen an der Wertersatzpflicht des deutschen Rechts vorgenommen werden. Der EuGH hatte die deutschen Wertersatzvorschriften für teilweise europarechtswidrig eingestuft.
Übergangsvorschriften?Es besteht eine Übergangsregelung bis zu 04.11.2011. Bis zu diesem Zeitpunkt darf noch die alte Fassung verwendet werden. Allerdings bestehen dann ggf. Nachteile für den Onlinehändler hinsichtlich der Wertersatzregelung. Aus diesem Grund sollte sogleich die aktuelle und gültige Fassung verwendet werden.
Bezugsmöglichkeiten:Die neuen Muster erhalten Sie z.B. auf der Seite www.gesetze-internet.de, welche nachfolgend verlinkt sind:
Bitte beachten Sie jedoch, dass das Muster nicht 1 zu 1 übernommen werden darf, sondern anhand der Gestaltungshinweise individuell auf das eigene Geschäftsmodell angepasst werden muss. Rechtsanwalt Giel ist Ihnen hier gerne behilflich.
Empfehlung des Rechtsanwalt Giel:
Onlinehändler sollten die neuen Muster unverzüglich in ihren Shop einbauen und verwenden.Tags:widerruf