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hOLG Bremen: Lieferzeitangabe

Das hanseatische OLG Bremen entschied, dass die Lieferzeitangabe mit „ca. 1 Woche“ zulässig ist.

Aus der Begründung:

Die Angabe der Lieferzeit mit einer "circa"-Angabe (hier: "die Lieferzeit beträgt ca. 1 Woche nach Zahlungseingang" bei eBay) verstößt nicht gegen § 308 Nr. 1 BGB. Ein Wettbewerbsverstoß im Sinne von §§ 3, 4 Nr. 11 UWG liegt nicht vor.


Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 18.05.2009 - Az. 2 U 42/09
Vorinstanz: LG Bremen, Az. 12 O 491/08