LG Karlsruhe: Verbindung von Widerrufs- und Rückgaberecht
19.10.2009 Gespeichert in:
urteileDas LG Karlsruhe entschied, dass es gegen das Transparenzgebot verstößt, ein Widerrufsrecht mit einem Rückgaberecht zu vermischen.
LG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2009 - 10 O 356/09
Im Ergebnis ist festzustellen, dass es sich lohnt, in seinem Webshop eine ordnungsgemäße und anwaltlich geprüfte Widerrufs- oder Rückgabebelehrung zu verwenden.
Tags:widerruf, rückgabe, wettbewerbsverstoß