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LG Karlsruhe: Verbindung von Widerrufs- und Rückgaberecht

Das LG Karlsruhe entschied, dass es gegen das Transparenzgebot verstößt, ein Widerrufsrecht mit einem Rückgaberecht zu vermischen.


LG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2009 - 10 O 356/09

Im Ergebnis ist festzustellen, dass es sich lohnt, in seinem Webshop eine ordnungsgemäße und anwaltlich geprüfte Widerrufs- oder Rückgabebelehrung zu verwenden.