LG Karlsruhe: Verbindung
von Widerrufs- und Rückgaberecht
19.10.2009 Gespeichert in:
urteile
Das LG Karlsruhe entschied, dass es gegen das
Transparenzgebot verstößt, ein Widerrufsrecht mit
einem Rückgaberecht zu vermischen.
LG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2009 - 10 O
356/09
Im Ergebnis ist festzustellen, dass es sich
lohnt, in seinem Webshop eine ordnungsgemäße und
anwaltlich geprüfte Widerrufs- oder
Rückgabebelehrung zu verwenden.
Tags:widerruf, rückgabe, wettbewerbsverstoß