Seit dem 04.08.2011 gilt in Deutschland ein neues
Muster für die Widerrufsbelehrung sowie für die
Rückgabebelehrung.
Am 04.08.2011 trat das Gesetz zur Anpassung der
Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von
Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge in
Kraft. Damit haben sich beide vorhandenen
gesetzlichen Muster geändert. Inhaltlich ist die
Änderung nichts komplett neues. Es ging
hauptsächlich um eine andere sprachliche Regelung.
Die Gestaltungshinweise wurden umfangreicher und
komplizierter umzusetzen.
Warum das
alles?
Anlässlich eines Urteils des EuGH vom 03.09.2009
mussten Änderungen an der Wertersatzpflicht des
deutschen Rechts vorgenommen werden. Der EuGH hatte
die deutschen Wertersatzvorschriften für teilweise
europarechtswidrig eingestuft.
Übergangsvorschriften?
Es besteht eine Übergangsregelung bis zu
04.11.2011. Bis zu diesem Zeitpunkt darf noch die
alte Fassung verwendet werden. Allerdings bestehen
dann ggf. Nachteile für den Onlinehändler
hinsichtlich der Wertersatzregelung. Aus diesem
Grund sollte sogleich die aktuelle und gültige
Fassung verwendet werden.
Bezugsmöglichkeiten:
Die neuen Muster erhalten Sie z.B. auf der Seite
www.gesetze-internet.de, welche nachfolgend
verlinkt sind:
Bitte beachten Sie jedoch, dass das Muster nicht 1
zu 1 übernommen werden darf, sondern anhand der
Gestaltungshinweise individuell auf das eigene
Geschäftsmodell angepasst werden muss. Rechtsanwalt
Giel ist Ihnen hier gerne behilflich.
Empfehlung des Rechtsanwalt Giel:
Onlinehändler sollten die neuen Muster
unverzüglich in ihren Shop einbauen und
verwenden.
Tags:widerruf