BGH: Preisangaben in
Preissuchmaschinen
12.03.2010 Gespeichert in:
urteile
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass ein
Händler, der für sein Angebot über eine
Preissuchmaschine wirbt, wegen Irreführung in
Anspruch genommen werden kann, wenn eine von ihm
vorgenommene Preiserhöhung verspätet in der
Preissuchmaschine angezeigt wird.
Begründung:
Der durchschnittlich informierte Nutzer eines
Preisvergleichsportals verbindet mit den ihm dort
präsentierten Informationsangeboten regelmäßig die
Erwartung einer höchstmöglichen Aktualität.
Urteil vom 11.03.2010 (I ZR 123/08)
Vorinstanzen:
Kammergericht, 24.06.2008 (5 U 50/07)
Landgericht Berlin, 16.02.2007 (96 O 145/06)
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