BGH: "Solange der Vorrat
reicht"
18.06.2009 Gespeichert in:
urteile
Der BGH entschied über die Zulässigkeit des
Zusatzes bei Warenaktionen „solange der Vorrat
reicht.
In einem Prospekt machte die Beklagte folgende
Ankündigung:
"Beim Kauf von Produkten der abgebildeten Marke, ab
einem Wert von 45,00 Euro, erhalten Sie eine
exklusive Strandtasche als Geschenk*."
Und dem Hinweis:
"*solange der Vorrat reicht."
Aus der Begründung:
Wird damit geworben, dass bei Erwerb einer
Hauptware eine Zugabe gewährt wird, genügt
regelmäßig der auf die Zugabe bezogene Hinweis
"solange der Vorrat reicht", um den Verbraucher
darüber zu informieren, dass die Zugabe nicht im
selben Umfang vorrätig ist wie die Hauptware. Der
Hinweis kann jedoch im Einzelfall irreführend sein,
wenn die bereitgehaltene Menge an Zugaben in keinem
angemessenen Verhältnis zur erwarteten Nachfrage
steht.
Der auf die Zugabe bezogene Hinweis „solange der
Vorrat reicht“ genügt, um den Verbraucher darüber
zu informieren, dass bei Erwerb der Hauptware mit
der Vergünstigung nicht sicher gerechnet werden
kann.
Dies ändert nichts daran, dass der Hinweis „solange
der Vorrat reicht“ im Einzelfall irreführend sein
kann, wenn die bereitgehaltene Menge an Zugaben in
keinem angemessenen Verhältnis zur erwarteten
Nachfrage steht, so dass der Verbraucher auch
innerhalb einer zumutbaren kurzen Reaktionszeit
nach üblicher Kenntnisnahme von der Werbung von
vornherein keine realistische Chance hat, in den
Genuss der Zugabe zu gelangen.
BGH, Urteil vom 18.06.2009 - Az. I ZR 224/06
Vorinstanz: LG Köln, Az. 81 O 186/06
Im Ergebnis kann
festgehalten werden, dass eine solche
Verkaufsförderungsmaßnahme zulässig ist. Der
Unternehmer sollte jedoch die Nachfrage realistisch
abschätzen können, um nicht innerhalb „von wenigen
Stunden“ vor dem Ansturm resignieren zu müssen und
dann ggf. eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung
befürchten muss. Gerade bei Webshops besteht für
den Händler in der Regel die Möglichkeit, mit
einfachen und schnellen Mitteln die Werbung zu
entfernen. Dies dürfte dem Händler dann auch
zumutbar sein.
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